Gaißau ist eine Gemeinde mit 1886 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2025) im Nordwesten des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg.
Lageplan:
Geografie
Gaißau erstreckt sich zwischen Bodensee und dem in Mäandern dahinfließenden Alten Rhein bis zu dessen Mündung im Rheinholz direkt an der Staatsgrenze zur Schweiz. Das Gemeindegebiet liegt zwischen 400 m Seehöhe ü.A. im Ortszentrum und 396 m ü. A. am Bodenseeufer. Von 532,2 ha Katasterfläche insgesamt sind 41,9 % landwirtschaftliche Nutzflächen, 32,6 % Gewässer, 10,6 % Wald, 7,6 % Gärten und 2,9 % Bauflächen.[1] Der Anteil des Dauersiedlungsraumes beträgt in Summe 51,5 %. Der Rheinspitz mit dem Rheinholz sowie das Bodenseeufer sind Teil des Europaschutzgebietes Rheindelta. Gaißau bildet die Nordwestecke des Vorarlberger Rheintals.
Nachbargemeinden
Durch ihre Lage im äußersten Westen des Rheindeltas grenzt die Gemeinde Gaißau im Westen und Süden an drei Schweizer Gemeinden des Kantons St. Gallen, im Osten an eine österreichische Gemeinde des eigenen Bezirks Bregenz sowie im Norden an den Bodensee (Internationales Gewässer).
Geschichte
Frühgeschichte
Die erstmalige urkundliche Erwähnung von Gaißau fand um 900 n. Chr. in einer Beschreibung des Gemeindebezirkes „Mark der Höchster“ statt.
Genauere Bezeichnungen über „Gaysowe“ beginnen erst im 14. Jahrhundert, als die Au zwischen Rheineck (heute auf dem Gebiet der Schweiz), St. Margrethen und Höchst zur „Mark Höchst“ gehörend, über die Grafen von Feldkirch zu Österreich kam. Nach den neuesten Geschichtsforschungen ist erwiesen, dass „Gaißow bi Rinegg“ ein Doppelhof war.
Der Name Gaißau entstand um 1400 und steht seitdem für das heutige Gemeindegebiet.
Wechselnder Besitz und Zugehörigkeit
Ab 1405 bis 1408 war das Gebiet der Rheinmündung bis Fußach als zu Feldkirch gehörend im Bund ob dem See unter St. Galler und Appenzeller Herrschaft.[3] Besitzer waren in der Folge die Herren von Rheineck, später ging der Besitz an das Kloster St. Gallen über. Auch nach dem Frieden von Basel im Jahre 1499 behielt das Kloster St. Gallen die meisten Rechte bis zur Auflösung 1798. Im Archiv des Klosters ist zu lesen: „Gaißawer gehörent zue Höchst in die Pfarrkirchen, zue Bregentz in Krieg, zue Rorschach ins Gricht, zue Gaißaw in Kirchhoff, zu Veldtkich an Galgen.“
Ab 1500 ist Gaißau eigenständig. 1755 bestätigte der Abt von St. Gallen die Gemeindeordnung, hatte jedoch das letzte Wort bei Gemeindebeschlüssen. Spätestens 1783 gehörte das Gebiet vermutlich schon zur – bereits 1765 an die Habsburger gefallenen – Grafschaft Hohenems.[4] 1798 wechselte Gaißau endgültig unter die vollständige Hoheit Österreichs.
Jüngere Änderungen
Wurde die Gemeinde vor 1934 von einem Ammann, Hauptmann oder Vorsteher geleitet, so war dies ab 1934 ein Bürgermeister.
Bis zum 31. Dezember 1929 war Gaißau der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und dem Bezirksgericht Dornbirn zugeordnet, wechselte aus verkehrstechnischen Gründen am 1. Jänner 1930 aber in die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft und des Bezirksgerichtes Bregenz. Von 1938 bis 1946 war Gaißau mit den Nachbargemeinden Fußach und Höchst in der Gemeinde Rheinau zusammengeschlossen.
Gaißau ist innerhalb Vorarlbergs die Gemeinde mit der am stärksten steigenden Einwohnerzahl. Der Ausländeranteil lag Anfang 2024 bei 13,9 Prozent.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
- Pfarrkirche hl. Othmar
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